Geschenke an Mitarbeiter und Kunden – steuerfrei

Zur Geburt des neuen Erdenbürgers oder Taufe, freuen sich Mitarbeitern über ein Geschenk (Sachzuwendung). Damit dies schöne Geschenkidee z. B. ein Babygeschenkset mit Firmenlogaufdruck auch steuerfrei bleibt beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Das Geschenk (Sachzuwendung) darf 60 € pro Anlass nicht überschreiten.
  • Hier handelt sich um den Bruttobetrag. ( Nettowert 50,- €)
  • Sie können Ihren Mitarbeitern auch zu mehreren Anlässen im Jahr ein Geschenk überreichen.
  • denn der Freibetrag in Höhe von 60 € brutto darf – sofern es mehrere Anlässe gibt – auch mehrfach im Jahr genutzt werden. Z. B. zur Geburt, zur Taufe oder zum 1. Geburtstag des Kindes
  • Überschreiten Sie den Freibetrag, wird der komplette Betrag steuerpflichtig.
  • Geldgeschenke hingegen sind immer in vollem Umfang steuerpflichtig.
  • Kundengeschenke:
  • Geschenke an einen Kunden dürfen insgesamt höchstens 35 Euro im Jahr kosten.
  • Diese können als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn der Name des Empfängers und der Anlass des Geschenks aufgezeichnet werden.

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